Videoclip der Gängeviertel Genossenschaft von David Aufdembrinke.
Gängeviertel-Genossenschaft plant Kooperation mit Stiftung trias
Häufig gestellte Fragen
Warum eine Genossenschaft?
Die Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG ermöglicht die betriebliche und organisatorische Selbstverwaltung. Eine Genossenschaft zeichnet sich durch ihre demokratische Struktur aus. Jedes Mitglied hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Genossenschaftsanteile gezeichnet wurden. Mit der Gründung der Gängeviertel Genossenschaft hat die Initiative "Komm in die Gänge" eine*n stabilen Rechtsträger*in geschaffen, der mit der Stadt die Verhandlungen über die Grundstücke führen wird.
Wer soll das bezahlen?
Die Genossenschaft möchte möglichst bald die Gebäude von der Stadt Hamburg kaufen oder pachten (Erbpacht). Über die Konditionen wird derzeit verhandelt. Die Genossenschaft muss in jedem Fall das notwendige Eigenkapital aufbringen. Der noch unbekannte Betrag wird über Mitgliedsanteile für die Genossenschaft eingeworben. Der Kaufpreis für einen Anteil beträgt 500,00 Euro. Es können beliebig viele Geschäftsanteile gezeichnet werden. Hinzu kommt ein einmaliges Eintrittsgeld von 50,00 Euro für die Verwaltungsarbeit. Die Haftung für Verluste auf die Einlage eines jeden Mitglieds ist beschränkt, es besteht keine Nachschusspflicht.
Worauf ist zu achten?
Mit Unterzeichnung des Mitgliedantrages wird die Zahlung der Geschäftsanteile fällig. Der/die Antragsteller*in erhält nach Zahlungseingang eine Bestätigung und wird von der Genossenschaft als Mitglied willkommen geheißen. Der/die Antragsteller*in wird automatisch als investierendes Mitglied eingestuft.
Selber nutzen?
Nur 'aktive Mitglieder' können Nutzer*in von Wohn- und Gewerberaum werden. 'Aktives Mitglied' bezeichnet Mitglieder, die sich in einer der vielen Arbeitsgruppen des Gängeviertels engagieren. Die Vergabe der Flächen erfolgt durch eine gemeinsame Belegungskommission der Stadt Hamburg und des Gängeviertels nach festgelegten Kriterien. Will ein Mitglied Nutzer werden, muss pro 10qm genutzter Fläche ein Anteil gezeichnet werden.
Welche Rechte haben Genoss*innen?
(§ 9 der Genossenschaftssatzung)
Die Mitglieder sind berechtigt:
a) die Leistungen der Genossenschaft zu nutzen,
b) an der Generalversammlung teilzunehmen,
c) rechtzeitig vor Feststellung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auf ihre Kosten eine Abschrift des Jahresabschlusses, des Lageberichts (soweit gesetzlich erforderlich) und des Berichts des Aufsichtsrats zu verlangen,
d) auf der Generalversammlung Einsicht in das zusammengefasste Prüfungsergebnis zu nehmen,
e) sich auf Verlangen von 5% der Mitglieder an Einberufung der Generalversammlung oder Ankündigung von Beschlussgegenständen zu beteiligen,
f) das Protokoll der Generalversammlung einzusehen und
g) die Mitgliederliste einzusehen.
Welche Pflichten haben Genoss*innen?
(§ 9 der Genossenschaftssatzung)
Die Mitglieder sind verpflichtet:
a) die auf den Geschäftsanteil vorgeschriebenen Einzahlungen zu leisten,
b) die Interessen der Genossenschaft in jeder Weise zu fördern,
c) die Satzung der Genossenschaft einzuhalten und die von den Organen der Genossenschaft gefassten Beschlüsse zu beachten,
d) die Einrichtungen der Genossenschaft in angemessenem Umfang zu nutzen und
e) eine Änderung der Anschriften mitzuteilen.
Warum wurde das Genossenschaftsmodell gewählt?
Das Genossenschaftsmodell stützt den für das ganze Projekt zentralen Sozial- und Solidaritätsgedanken. Es ist Grundlage für die Schaffung einer gemeinschaftsorientierten Wohnform. Im Sinne von „Gemeinschaft für die Gesellschaft“ wird Nachbar*innenschaft und Gemeinschaft gefördert und von reiner privater Vermögensbildung Abstand genommen.
Gesamtgesellschaftlich unterstützt dieses Modell die Entwicklung von spekulationsfreiem Wohnraum, der günstigen Wohn- und Arbeitsraum, in diesem Fall schwerpunktmäßig für Kunst- und Kulturtreibende, schafft. Die zivilgesellschaftliche Verantwortung wird in diesem Modell von den Mitgliedern der Genossenschaft gemeinschaftlich getragen. Bürger*innenbeteiligung wird somit in Form von organisierter Selbstbestimmung zur Teilhabe. Der innovative, kulturell- künstlerische Charakter führt dabei zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Die Genossenschaft steht als Vertragspartner*in der Stadt zur Verfügung. Alle Belange der Nutzer*innen, der Wohnnutzer*innen sowie der Kunst-, Soziokultur und Gewerbetreibenden werden im Binnenverhältnis mit der Genossenschaft geklärt. Organisations- und Verwaltungsaufgaben können so effizient erledigt werden.
Wie leisten Verein und Genossenschaft Kontinuität in der Verwaltung?
Die Genossenschaft ist offiziell eingetragen beim Registergericht. Sie verfügt über eine rechtsgültige Satzung. Der Vorstand und Aufsichtsrat haben sich dieser amtlich verpflichtet. Die eG ist laut Genossenschaftsgesetzt verpflichtet zu Bilanzieren. Das Finanzamt überprüft die so gemachten Angaben.
Allgemein sind Genossenschaften der Betreuung und der Prüfung durch einen Prüfverband gesetzlich verpflichtet. Die Gängeviertel eG ist dem „Genossenschaftsverband“ unterstellt. Dieser unterzieht die eG gesetzmäßig mindestens alle zwei Jahre einer Wirtschaftlichkeitsprüfung. Außerdem prüft er, ob alle Aktivitäten dem Genossenschaftsgesetzt entsprechend durchgeführt werden.
Es finden Qualifizierungsmaßnahmen durch den Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften (ZDK) und durch den Prüfverband, der Genossenschaftsverband, statt. Es finden weitere Qualifizierungen durch Altgenossenschaften und durch Wirtschaftsprüfer*innen sowie Steuerberater*innen statt. Unterstützung wird natürlich durch eigene Notariate und Rechtsanwälte gewährt. Und nicht zu vergessen, die Kooperationen mit diversen Bildungsträger*innen zur Planung und Umsetzung von Bauvorhaben.
Eine eigene Datenbank inklusiv eines Dateimanagements ist vorhanden. Diese wird ebenfalls vom Verband im Zuge der Jahresprüfung auf Datensicherheit überprüft. Feste Stellen wurden geschaffen um eine sorgfältige Verwaltungstätigkeit zu sichern. All diese Maßnahmen dienen der Qualitätssicherung. Durch den kontinuierlichen Aufbau eines Risikomanagements wird eine höchstmögliche Kostenkontrolle und Transparenz geschaffen.
Unsere Kostenstellenberechnung ist die Grundlage um bei der Übernahme über folgende Kostenstellen decken zu können:
- Kapitaldienst für die notwendigen Kredite
- Instandhaltungsrücklagen
- Anteil der Gesamtverwaltungskosten der Genossenschaft
- Einstellung der Außerplanmäßigen Kosten (z.B. Mietausfälle / Rechtsstreitigkeiten)
Wie wird sichergestellt, dass das Wohnungsangebot allen Bürger*innen offen steht? Was muss man tun, um eine Wohnung zu bekommen?
Jede Person, die nicht gegen die Präambel und Satzung der eG verstößt, kann sich um eine Wohnung bemühen. Da die Wohnungen im Gängeviertel öffentlich gefördert sind (Sozialwohnungen) müssen Bewerber*innen über einen Wohnberechtigungsschein verfügen. Eine Belegkommission mit Vertreter*innen der FHH und des Gängeviertels entscheidet über die Bewerbungen. Satzungsgemäß muss der Vorstand der Genossenschaft dieser Auswahl die Einwilligung geben (Genossenschaftsrecht).
Ausgewählte müssen Mitglied in der Genossenschaft werden und einen Anteil je 10qm genutzter Fläche zeichnen. Diese Pflichanteile können über unterschiedlichste Fördermöglichkeiten finanziert werden – passgenau auf die jeweilige finanzielle Situation ausgerichtet. Teilweise sind Anteile „Riester“-fähig oder genießen andere staatliche Fördermöglichkeiten. Bei Austritt oder Tod werden die Anteile satzungsgemäß überschrieben, vererbt oder rückabgewickelt.
Wie wird sichergestellt, dass der konzeptionell festgeschriebene kulturelle Inhalt / die Idee weitergelebt wird?
Die Gängeviertel Genossenschaft 2010 eG und der Verein Gängeviertel e.V. bieten Menschen, die miteinander leben und arbeiten wollen eine Lebenswirklichkeit, die auf Teilhabe aufbaut. Wir sprechen von einer gemeinschaftsorientierten Wohnform.
Der Verein verankert diese kollektive Idee lebbar durch Kreativität, die an die Bürger*innen Hamburgs und alle Interessierte zurückgegeben wird. Kultur und Soziales Engagement und Leben und Arbeiten sind für uns nicht voneinander trennbar. Der Verein füllt diese Idee durch kreative Aktionen und kulturelle Bildung inhaltlich und gestaltet sie aus. Er betreibt das Herzstück des Viertels, das soziokulturelle Zentrum "Fabrique", Galerien oder die Druckerei für Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Feste, kreative und künstlerische Kurse und vieles mehr.
Die Genossenschaft übernimmt die Verwaltung und Bewirtschaftung. Sie bietet die gültige Rechtsform für Verträge und ist für diese auch der Ansprechpartner*in. Sie stellt dem Verein und allen Nutzer*innen hierfür die Räume, verwaltet und bewirtschaftet sie.